Praxisurlaub

Liebe Patienten,

die Praxis ist vom 25.03. bis 01.04. geschlossen. In dringenden Fällen vertritt am 25. und 26.03. Dr. Rappold und am 27. und 28.03. Dr. Ritthaler.

Ihr Dr. Mayer

Akademische Lehrpraxis

Der Praxis wurde die Funktion „Akademische Lehrpraxis der Medizinischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg“ verliehen.

Ich danke der Universität Heidelberg für das entgegengebrachte Vertrauen.

Was tun, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?

Mit dem Praxis- und Terminkonzept wird versucht Wartezeiten für Sie möglichst kurz zu halten. Dies funktioniert nur, wenn Sie pünktlich, also nicht zu früh und nicht zu spät im Wartezimmer platz nehmen. Da dies zunehmend nicht mehr berücksichtigt wird und auf Kosten der Patienten geht, die pünktlich sind, werden ausgefallene Termine die nicht mindestens 6 Stunden vorher abgesagt werden in Rechnung gestellt.


Ihr Dr. Thomas Mayer

Praxisbesuch mit Corona

Zahlreiche Patienten sind der Auffassung Sie dürfen mit Corona nicht zum Arzt. Sie dürfen und durften schon immer und natürlich einen Arzt aufsuchen. Egal ob Schnelltest oder PCR positiv. Im Gegenteil es ist besser wenn eine Ersteinschätzung durch den Arzt vorgenommen wird.

Masern Impfpflicht

Ab März 2020 gilt für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht für Masern. Gerne berate ich sie hierzu. Eine erforderliche Impfung sollte rechtzeitig geplant werden, da Lieferengpässe nicht auszuschließen sind.